Hundehaftpflichtversicherung - Frist läuft noch bis 01.06.2025

Gemäß der Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 01.06.2023 in Kraft getreten ist, sind alle Hundehalter verpflichtet, für Hunde,
die vor diesem Datum gehalten wurden, spätestens bis zum 1. Juni 2025 einen Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung 
am Gemeindeamt vorzulegen.


Die vorgeschriebene Versicherungssumme beträgt mindestens € 725.000 pro Hund. Wird der erforderliche Nachweis nicht rechtzeitig erbracht,
handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von bis zu € 10.000 geahndet werden kann.


Davon betroffene Hundehalter haben bis 1. Juni 2025 die Möglichkeit, den erforderlichen Versicherungsnachweis der Gemeinde zu übermitteln.