Klimaticket "VOR-Schnupperticket" für Bus und Bahn kann beim Gemeindeamt ausgeliehen werden

VOR-Ticket

"VOR - Schnupperticket" kann beim Gemeindeamt ausgeliehen werden

Schnupperticket für Bus und Bahn

das neue Bürgerservice der Marktgemeinde Vitis


Nutzungsbedingungen ÖV-Schnupperticket

Das ÖV-Schnupperticket ist eine Verkehrsverbund-Jahresstreckenkarte, die von den Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern im Gemeindeamt tageweise kostenlos entliehen werden kann.

Ausleihbedingungen

1. Fahrkartengeltung

Mit dem ÖV-Schnupperticket können die in Vitis gemeldeten Bürgerinnen und Bürger Bus und Bahn in NIEDERÖSTERREICH, BURGENLAND und WIEN, einschließlich aller Öffentlichen Verkehrsmittel in der Kernzone Wien (U-Bahn, Straßenbahn, …), unentgeltlich nutzen.

Das ÖV-Schnupperticket gilt immer nur für EINE Person. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket entlehnen. Für jeden Tag stehen 4 übertragbare Jahreskarten als ÖV-Schnupperticket zur Verfügung.

2. Wer ist ausleihberechtigt?

Die Fahrkarten können von allen in Vitis gemeldeten Personen für bis zu max. 3 aufeinander folgende Tage zu nachstehenden Bedingungen ausgeliehen werden (je nach Verfügbarkeit pro Person maximal fünfmal pro Jahr möglich). Auf die tatsächliche Verfügbarkeit der Karten besteht kein Rechtsanspruch (zB.: aufgrund einer Überbuchung).

3. Der Ausleihvorgang

Die Fahrkarten (max. 4 Stück) können telefonisch unter Tel.: 02841/8214 im Gemeindeamt reserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt („first come, first serve“-Prinzip).

Die Fahrkarten müssen vom Gemeindeamt im vereinbarten Zeitraum abgeholt und zurückgebracht werden. Für ein Wochenende werden die Tickets nur für das gesamte Wochenende ausgegeben (Abholung am Freitag und Rückgabe spätestens am Sonntag über den Postkasten der Gemeinde).

Sollten mehrere Tickets von einer Person abgeholt werden, bestätigt der/die AbholerIn auch die Namen, Daten und Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen der übrigen NutzerInnen!

3.1 Abholung

Die Abholung der Streckenkarten hat zu den Parteienverkehrsstunden des Nutzungstages bzw. nach Vereinbarung zu erfolgen. Wenn die Karten nicht in diesem vereinbarten Zeitraum abgeholt werden, sind diese wieder für andere NutzerInnen frei verfügbar. 

3.2 Rückgabe

Die Rückgabe der Karten hat jeweils am selben Tag unmittelbar nach der Fahrt zu den Parteienverkehrsstunden bzw. durch Einwurf in den Briefkasten der Marktgemeinde Vitis (in einem mit Namen versehenen Kuvert) zu erfolgen.

Parteienverkehrszeiten Gemeindeamt Vitis:

Montag und Dienstag                      8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
 Donnerstag                                       8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr
 Freitag                                               8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Bei der Entlehnung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen (Kosten bei Verlust!) mit der Unterschrift bestätigt.

4. Was ist wenn?

Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des verbliebenen Fahrkartenwertes verantwortlich. Der Mindestersatz beträgt € 100,00 pro Karte.

Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung), werden den säumigen Fahrkarten-NutzerInnen die entstanden Mehrkosten der/des Nachnutzer/s verrechnet, damit der/die Nachnutzer die vorreservierte Fahrt zum gebuchten Tagestarif konsumieren kann/können. 

Bei einer etwaigen Verhinderung trotz Reservierung wird um ehestmögliche Freigabe per telefonischer Verständigung ersucht (Tel. 02841/8214). 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen werden kann. 

5. Haftung

Die Marktgemeinde Vitis behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis 3 Tage vor den Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.

6. Allgemein

Für etwaige Fragen, Unklarheiten bzw. Problemstellungen bei der Benutzung der Streckenkarten steht das Gemeindeamt Vitis, Tel. 02841/8214 während der angegebenen Parteienverkehrszeiten zur Verfügung. 

Bei der Abholung der Tickets erklären Sie (als AbholerIn mehrerer Tickets auch für alle weiteren NutzerInnen) mit Ihrer Unterschrift das „Schnupperticket“ auszuleihen, die Nutzungsbedingungen gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Die Daten werden nur für den reibungslosen Ablauf der Schnupperticket-Ausleihe aufbewahrt und verwendet.


Die obenstehenden Nutzungsbedingungen samt Formular finden Sie auch als Download

Nutzungsbedingungen mit Anmeldeformular