Am 26. Jänner 2025 wird der Gemeinderat neu gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere BürgerInnen bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen.
Deshalb wurde Ihnen im Dezember eine „Amtliche Wahlinformation - Gemeinderatswahl 2025“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl und der Vorweihnachtszeit verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).
VERWENDEN SIE BITTE FÜR DIE WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION! SIE ERLEICHTERN UNS DAMIT WESENTLICH DIE ARBEIT!
Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet eine Buchstaben/Ziffernkombination für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet sowie einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung sollte der personalisierte Abschnitt sowie ein amtlicher Lichtbildausweis zur Wahl am 26. Jänner 2025 ins Wahllokal mitgebracht werden.
Die Wahllokale sind zu folgenden Zeiten geöffnet:
Wahlsprengel 1 |
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(Haus der Musik und Kultur) | von 07:30 bis 13:30 Uhr |
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Wahlsprengel 2 - 12 |
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(Kaltenbach, Kleinschönau, Großrupprechts, Eulenbach, Heinreichs, |
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Jetzles, Jaudling, Eschenau, Grafenschlag, Sparbach und Warnungs) | von 10:00 bis 12:00 Uhr |
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Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann wird die frühzeitige Beantragung einer Wahlkarte für die Briefwahl empfohlen.
Zur Beantragung einer Wahlkarte stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Persönlich im Gemeindeamt, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“, Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises, Eingabe der Reisepassnummer oder mitttels digitaler Signatur kann rund um die Uhr unter www.meinewahlkarte.at eine Wahlkarte beantragt werden.
Tipp: Die Wahlkarte sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, um eine zeitgerechte Zustellung zu ermöglichen. Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragstellung ist ebenso bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr möglich. Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt frühestens ab Anfang Jänner 2025 eingeschrieben an Ihre angegebene Adresse.
Wählen mit Wahlkarten:
Es besteht die Möglichkeit bei der persönlichen Abholung der Wahlkarte direkt im Gemeindeamt zu wählen.
Vor dem Wahltag:
- Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner 2025 um 06:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen
Am Wahltag:
- Durch persönliche Stimmabgabe in jedem Sprengel Ihrer Gemeinde.
- Während der Öffnungszeiten kann die unterfertigte Briefwahlkarte in Ihrem Wahllokal abgegeben oder durch Boten überbracht werden.