Alternativenergieförderung

Änderung der Richtlinien für die Gewährung einer Alternativenergieförderung mit Wirkung ab 01.01.2024

Die seit 25.09.2008 geltenden Alternativförderungsrichtlinien der Marktgemeinde Vitis werden wie folgt geändert:

  • Ab 01.01.2024 (Stichtag ist das Rechnungsdatum) wird von den unverändert "förderbaren" Sparten (Solar, Photovoltaik, Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss) nur mehr eine Sparte pro Liegenschaft gefördert.

  • Die Förderhöhe beträgt 10% der Errichtungskosten, maximal jedoch wie bisher
       -  € 450,00 bei Errichtung der Anlage durch ein Vitiser Unternehmen;
       -  € 370,00 bei Errichtung der Anlage durch ein auswärtiges Unternehmen.

  • Ausschluss von weiteren Förderungen:
    Liegenschaften, die bereits eine Alternativenergieförderung vor dem 01.01.2024 erhalten haben (egal in welcher Höhe), werden nicht mehr gefördert.

Für die Beantragung der Förderung ist das von der Marktgemeinde Vitis aufgelegte und ausgefüllte Antragsformular samt Rechnung und Zahlungsnachweis vorzulegen.


Benötigte Unterlagen: