Novelle der Schweinegesundheits-Verordnung

Die Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle ersucht um Verlautbarung des folgenden Textes:

Mit der Novelle der Schweinegesundheitsverordnung (BGBl. II Nr. 405/2021) müssen Schweinehalter und Schweinehalterinnen die Aufnahme und die Beendigung von Auslauf- und Offenstallhaltungen online im VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) gemeldet werden.

Eine detaillierte Schritt für Schritt Anleitung zur Eintragung findet sich dazu auf der Homepage des VIS bzw. unter www.ovis.at und im Bereich „Schweine“ den Reiter „Auslauf- und Offenstallhaltung“.

Zudem wird informiert, dass im Sinne der Prävention der Übertragung der Afrikanischen Schweinepest Schweinehalter und Schweinehalterinnen dazu aufgerufen werden, am Programm zur Evaluierung der Biosicherheitsmaßnahmen in schweinehaltenden Be-trieben teilzunehmen. Vor allem Betriebe mit Schweinen in Freilandhaltung, aber auch Offenstall- und Auslaufhaltung werden dazu aufgerufen, die freiwilligen Biosicherheitskontrollen durchzuführen.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Landes NÖ www.noe.gv.at im Reiter „Themen“ unter „Veterinär- und Lebensmittelkontrolle“ → „Tierseuchen“ → „Afrikanische Schweinepest“ bzw. unter https://www.noe.gv.at/noe/Veterinaer/Afrikanische_Schweinepest.html


Amt der NÖ Landesregierung - Novelle der Schweinegesundheits-Verordnung.pdf (0.2 MB)