Wohnbauförderung der Gemeinde

Die Marktgemeinde Vitis gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Wohnbauförderung für die Errichtung von Eigenheimen im Zusammenhang mit der Entrichtung einer Aufschließungsabgabe.

Es handelt sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Die Höhe der Förderung beträgt € 5.000,00. Voraussetzungen für die Gewährung dieser Förderung sind der Hauptwohnsitz in der Gemeinde sowie der Rohbau eines neuen Wohngebäudes.


Zuständig